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Wichtige Steueränderungen ab 2022

Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 dem vom Deutschen Bundestag am 12. Mai 2022 verabschiedeten Gesetz zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil I (Nr. 17, 749) vom 27. Mai 2022 tritt das Gesetz in Kraft. Folgende Regelungen sind insbesondere enthalten:

 

- Grundfreibetrag:

   Der Grundfreibetrag für 2022 wurde von 9.984 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht.

 

- Arbeitnehmer-Pauschbetrag:

  Das Gesetz sieht eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.000 Euro auf 1.200 Euro vor, ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2022.

 

- Entfernungspauschale:

   Rückwirkend zum 1. Januar 2022 wurde die Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer von 35 Cent auf 38 Cent angehoben.

   Der erhöhte Kilometersatz gilt für die Jahre 2022 bis 2026.

 

- Energiepreispauschale:

   Das Gesetz sieht eine einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro vor. Anspruchsberechtigt sind alle

   einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätige, auch kurzfristig und geringfügig Beschäftigte. Die Energiepreispauschale soll im September 2022

   vom Arbeitgeber ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig jedoch frei von Sozialversicherungsbeiträgen.

 

- Kinderbonus:

   Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein einmaliger Kinderbonus von 100 Euro je Kind im Jahr 2022 gezahlt.

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