Herzlich Willkommen !
Mitgliedschaft und Beiträge
​Haben wir Sie mit unserem Leistungsangebot überzeugt? Dann werden Sie doch Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins Burgenland Thüringen e.V.
Beratungsbefugnis
Die Befugnis erstreckt sich nur auf die Hilfeleistung bei der Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern. Soweit zulässig, berechtigt sie auch zur Hilfeleistung bei der Eigenheimzulage...
Leistungen
Berechnung der Steuerrückerstattung
​
Prüfung des Steuerbescheids
​​
Unterstützung bei Einkommenssteuererklärungen
​
Kindergeldangelegenheiten
​
Steuerrechtliche Beratung und Vertretung
​
​
Wichtige Steueränderungen ab 2022
Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 dem vom Deutschen Bundestag am 12. Mai 2022 verabschiedeten Gesetz zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil I (Nr. 17, 749) vom 27. Mai 2022 tritt das Gesetz in Kraft. Folgende Regelungen sind insbesondere enthalten:
Welche Unterlagen braucht man für
die Steuererklärung ?