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Herzlich Willkommen !

Mitgliedschaft und Beiträge

Haben wir Sie mit unserem Leistungsangebot überzeugt? Dann werden Sie doch Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins Burgenland Thüringen e.V.

Beratungsbefugnis

Die Befugnis erstreckt sich nur auf die Hilfeleistung bei der Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern. Soweit zulässig, berechtigt sie auch zur Hilfeleistung bei der Eigenheimzulage...

Leistungen

 

Berechnung der Steuerrückerstattung

 

Prüfung des Steuerbescheids

 

Unterstützung bei Einkommenssteuererklärungen

 

Kindergeldangelegenheiten

 

Steuerrechtliche Beratung und Vertretung

Wichtige Steueränderungen ab 2022

Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 dem vom Deutschen Bundestag am 12. Mai 2022 verabschiedeten Gesetz zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil I (Nr. 17, 749) vom 27. Mai 2022 tritt das Gesetz in Kraft. Folgende Regelungen sind insbesondere enthalten:

Welche Unterlagen braucht man für

die Steuererklärung ?

Checkliste
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