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Mitgliedschaft und Beiträge

​Haben wir Sie mit unserem Leistungsangebot überzeugt? Dann werden Sie doch Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins Burgenland Thüringen e.V.

Beratungsbefugnis

Die Befugnis erstreckt sich nur auf die Hilfeleistung bei der Einkommensteuer und ihren Zuschlagsteuern. Soweit zulässig, berechtigt sie auch zur Hilfeleistung bei der Eigenheimzulage...

Leistungen

 

Berechnung der Steuerrückerstattung

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Prüfung des Steuerbescheids

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Unterstützung bei Einkommenssteuererklärungen

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Kindergeldangelegenheiten

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Steuerrechtliche Beratung und Vertretung

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Wichtige Steueränderungen ab 2022

Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 dem vom Deutschen Bundestag am 12. Mai 2022 verabschiedeten Gesetz zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil I (Nr. 17, 749) vom 27. Mai 2022 tritt das Gesetz in Kraft. Folgende Regelungen sind insbesondere enthalten:

Welche Unterlagen braucht man für

die Steuererklärung ?

Checkliste

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  Lohnsteuerhilfeverein Burgenland Thüringen e.V.

Lohnsteuerhilfeverein Burgenland Thüringen e.V.

Weimarische Straße 16 a

99099 Erfurt

0361 / 56 215 89

info@burgenland-thueringen.de

Kontakt
Vorstand
​
Ronald Henneberg                                                DATENSCHUTZERKLÄRUNG                                      
 
Knut Rosenberg
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